Musik, Audio, Medien und Gesellschaft

Frequenzen zwischen 470MHz und 694 Mhz dauerhaft frei für Funkmikrofone

Wie die Bundesnetzagentur am gestrigen Mittwoch bekanntgab, sind die Frequenzen zwischen 470 und 694 MHz dauerhaft anmeldefrei für Funkstrecken nutzbar von professionellen Nutzern. Die Freigabe gilt, laut Bundesnetzagentur, ab sofort.
Diese Frequenzen waren bereits für Funkstrecken nutzbar, mussten aber vom Anwender jeweils beantragt werden. Die Allgemeinzuteilung erspart somit der Bundesnetzagentur zukünftig 18.000 Einzelzuteilung.

Die Bundesnetzagentur informiert über die Einzelheiten unter diesem Link.

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