Musik, Audio, Medien und Gesellschaft

Kraftwerk siegt abermals über Setlur/Pelham

Es war 1997: Sabrina Setlur veröffentlichte die Single "Nur Mir" - darin enthalten Samples aus der 1977 erschienenen Kraftwerk-Nummer "Metall auf Metall". Scheinbar wurden im Vorfeld nicht die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte geklärt, denn die Kraftwerker klagten bereits 2004 vor dem Landgericht Hamburg mit Erfolg gegen die Verwendung des Leistungsschutzrechtlich geschützten Materials. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil in einer Revision allerdings auf, und gab den Fall an das OLG weiter.

Dieser Tage konnte sich Kraftwerk erneut gegen die Beklagten durchsetzen, allerdings ist die Revision zugelassen, somit ist -aller Voraussicht nach- das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Die Begründung, soweit ich das Verstanden und mitbekommen habe ist, dass es möglich ist (zwei Sachverständige konnten belegen, dass mit 1997 verfügbaren technischen Mitteln) die hier verwendeten zwei Sekunden selbst herzustellen. Dieses wäre auch das rechtliche Kriterium. Das finde ich in sofern interessant: Ich bin immer vom dem juristischen Argument der eigenen Schöpfungshöhe ausgegangen...

 

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2 Antworten zu “Kraftwerk siegt abermals über Setlur/Pelham”

  1. […] Angefangen hat alles mit einem Blog-Artikel von mir. […]

  2. […] Was darf ich Sampeln? Am Beispiel von Setlur gegen Kraftwerk. Über Florian:Ende der 70er geschlüpft, gleich war klar: „Musik ist mein Ding“. […]

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